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Die Bauzeit

Wenn der AG Schadensersatz fordert

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Schadensersatz verlangen. Und das auch ohne Kündigung, wie sie in der letzten Ausgabe besprochen wurde. Voraussetzung für die Möglichkeit einer Schadensersatzforderung ist das Verschulden des Auftragnehmers, etwa eine Bauzeitverzögerung.

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Der Auftraggeber kann – auch ohne vorherige Kündigung – ­vom Auftragnehmer Schadensersatz fordern, wenn dieser Bauverzögerungen selbst verschuldet hat.
Der Auftraggeber kann – auch ohne vorherige Kündigung – ­vom Auftragnehmer Schadensersatz fordern, wenn dieser Bauverzögerungen selbst verschuldet hat.Misselich
Die beiden letzten Ausgaben haben sich mit Bauzeitverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers beschäftigt. Neben den dort dargestellten Möglichkeiten einer außerordentlichen Vertragskündigung kann der Auftraggeber – auch ohne Kündigung – unter bestimmten Voraussetzungen vom Auftragnehmer Schadensersatz verlangen. Hier kann es sehr schnell um existenzbedrohende Summen gehen. Voraussetzung für Schadensersatz ist Verschulden Der Auftraggeber kann nur dann einen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn der Auftragnehmer die Bauzeitverzögerung zu vertreten hat. Dies gilt in einem BGB-Werkvertrag ebenso wie in einem Vertrag, in welchen die VOB/B einbezogen wurde (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 6 Abs. 6 VOB/B). Dabei hat der...
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