Die Behinderungsanzeige
Wird der Auftragnehmer in der Erbringung seiner Leistungen gestört, ist er „behindert“. Eine zentrale Rolle für die rechtliche Berücksichtigung der Behinderung ist die in § 6 Abs. 1 VOB/B geregelte Behinderungsanzeige. Allerdings ist der Umgang mit derartigen Behinderungsanzeigen häufig von einem grundlegenden Missverständnis des Inhalts und Zwecks geprägt. Wir versuchen dieses Missverständnis mit diesem Beitrag zu klären.
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