Die Bauzeit
				
				
					 
		Bauzeitverlängerung und Abrechnung
Im letzten Teil ging es um die bauseitige Behinderung. Wird sie ordnungsgemäß angezeigt, ist eine Bauzeitverlängergung möglich. Doch wie ist damit umzugehen, was ist bei der Abrechnung zu beachten und welche Zahlungsansprüche liegen vor? In der Praxis kommt es dabei immer wieder zu Problemen und Streitigkeiten.
- Veröffentlicht am
 

Als erste Folge einer tatsächlich bestehenden Behinderung des Auftragnehmers, welche formell ordnungsgemäß angezeigt worden ist, verlängert sich die Bauzeit. Die Fristverlängerung wird nach der Dauer der Behinderung mit einem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten und die etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit berechnet (§ 6 Abs. 4 VOB/B). Berechnung der Fristverlängerung Dies alles hört sich einfach und klar an, kann aber in der Praxis durchaus zu Problemen und Streit führen. Wird durch eine ansonsten unstreitige Behinderung die Ausführung der Arbeiten nicht nur ganz oder teilweise unterbrochen, sondern erschwert/gehemmt, kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein, welche zeitlichen Folgen dies haben muss. Kann...
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