Die Bauzeit
Schadensersatz bei Bauzeitverzögerung
In diesem Beitrag geht es um Schadensersatzansprüche, die der Auftragnehmer bei Bauzeitverzögerungen stellen kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber nachweislich die Verzögerung zu verschulden hat. Doch wer ist wann und für was verantwortlich und wie wird der Schadensersatz kalkuliert?
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Fällt eine Bauzeitverzögerung in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des ihm hierdurch nachweislich entstandenen Schadens. Dies ergibt sich bei Berücksichtigung der VOB/B aus § 6 Abs. 6, gilt im BGB-Werkvertrag aber genauso (§§ 280, 281 BGB). Wer hat Verantwortung? Nicht jegliche Bauzeitverzögerung ist vom Auftraggeber auch im Rechtssinne zu verantworten. Er hat hierfür (nur) dann einzutreten, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (§ 276 BGB). Dies ist bei eigenen Versäumnissen der Fall, etwa weil der Bauherr die zu bearbeitende Fläche noch selbst nutzt. Schwieriger wird es, wenn dritte Personen, welche in irgendeiner Beziehung zum Auftraggeber stehen, die Verzögerungen...
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