NEU- UND UMBAU VON GEBÄUDEN MIT AUSSENANLAGEN
Auftraggeber übergibt fehlerhafte Pläne und haftet
Der BGH hat am 14. Juli 2016 (Az. VII ZR 193/14) ein Urteil erlassen, das nicht nur für Landschaftsgärtner, sondern auch für Landschaftsarchitekten von einigem Interesse sein kann.
- Veröffentlicht am
Gerade bei kompletten Neubauten ist es nicht selten, dass ein Architekt das Gebäude plant, der Auftraggeber die Planungsverantwortung für den Garten dann jedoch an einen Landschaftsarchitekten oder sogar direkt den Landschaftsbauunternehmer abgibt. Beide - also sowohl der Landschaftsarchitekt als auch der planende Landschaftsbauunternehmer - haften dabei selbstverständlich für die Mangelfreiheit der eigenen Planung. Häufig wird es aber so sein, dass einzelne für die mangelfreie Erstellung der Planung der Außenbereiche erforderlichen Pläne des Hochbauarchitekten übergeben werden. Was passiert, wenn sich darin ein Fehler befindet, der wiederum den Grund für einen Fehler der Planung der Außenanlagen herbeiführt?
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo