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Arbeitsschutz

Ein Tabu und so gefährlich: Alkohol am Arbeitsplatz

Ein Mitarbeiter, der manchmal Lkw fährt und auch Kollegen mitnimmt, trinkt. Viele wissen es, kaum einer traut sich, ihn anzu­sprechen. Dabei ist es nicht nur gefährlich, sondern es besteht auch kein Versicherungsschutz. Wie man solche Probleme angeht und welche Hilfen es gibt, verraten zwei Expertinnen.

Veröffentlicht am
„Schwach wie eine Flasche leer“ – Lassen Sie es nicht so weit kommen
„Schwach wie eine Flasche leer“ – Lassen Sie es nicht so weit kommen
Laut Statistik sind 5% der Beschäftigten eines Betriebs alkoholabhängig, 10% gelten als gefährdet. Die Unfallstatistik der Gartenbau-Berufsgenossenschaft (GBG) weist jedoch keine Zahlen zu Unfällen unter Einwirkung von Alkohol oder berauschenden Mitteln aus – mangels erfasster Daten. Im Formular des sogenannten D-Arzt-Berichts ist dafür eine Zeile gewidmet. In den meisten Fällen wird diese jedoch nicht ausgefüllt oder mit „nicht zutreffend“ gekennzeichnet, es sei denn, der Konsum von Alkohol oder berauschenden Mitteln ist offensichtlich. Vermutlich gibt es eine Dunkelziffer hinsichtlich alkohol- und drogenbedingter Arbeitsunfälle. Solch ein Arbeitsunfall wird von den Berufsgenossenschaften nicht entschädigt. Größtes Problem...
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