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Festlegen der GEwährleistungsfrist

Vorsicht bei der Abnahme

Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler.
Veröffentlicht am
Bußmann/Feckler
Die Abnahme ist eines der wichtigsten Instrumente bei der Abwicklung eines Bauvertrags. Ohne die Abnahme wird die Schlussrechnung nicht fällig. Erst mit der Abnahme beginnen Gewährleistungsfristen zu laufen und es kehrt sich die Beweislast um. Während vor der Abnahme der Auftragnehmer die Mangelfreiheit der Leistung beweisen muss, muss der Auftraggeber nach der Abnahme den Beweis für die Mangelhaftigkeit der Leistung führen. Ferner geht mit der Abnahme die Gefahr für die Beschädigung oder den Untergang der Werkleistung auf den Auftraggeber über. So wichtig also die Abnahme für den Auftragnehmer ist, so hoch ist die Scheu im GaLaBau, eine Abnahme durchzuführen. Solange der Auftraggeber eine solche nicht verlangt, hält man sich vielfach...
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