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Beweislast für Auftragnehmer

Aufmaß und Stunden genau festhalten

Veröffentlicht am
Korges
Es ist das alte Spiel: Während der Bauausführung läuft alles normal. Der Auftraggeber ist freundlich und der Auftragnehmer lässt sich von dessen Freundlichkeit anstecken. Alles scheint einfach und man ist sich sicher, am Ende der Baumaßnahme schon irgendwie miteinander zurechtzukommen. Das Gesicht des Auftraggebers wandelt sich erst dann, wenn es zur Abnahme oder zur Schlussrechnungsstellung kommt. Dann plötzlich stellt er sich als Pedant heraus, der jede noch so kleine Verfehlung abstraft. Besonders beliebt ist es, in der Schlussrechnung Positionsmassen zu kürzen, die für den Auftragnehmer nur schwer oder gar nicht mehr nachweisbar sind. Klassischerweise handelt es sich dabei um Stundenzahlen oder Erdbaumassen. Hat der Auftragnehmer...
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