Vertragsgültigkeit
Auch nachträgliche Vereinbarungen von Schwarzgeldabreden sind gefährlich
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Seit Langem befinden sich Schwarzgeldabreden in der gerichtlichen Diskussion. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. August 2013 – VII ZR 6/13 festgelegt, dass die vollständige Schwarzgeldabrede immer zum vollständigen Anspruchsverlust führt. Dabei ist egal, welche Ansprüche geltend gemacht werden und welche Seite meint, Ansprüche zu besitzen. Fehlt es an Restwerklohn, kann der Unternehmer diesen also wegen der Schwarzgeldabrede nicht durchsetzen. Existieren Mängel, fehlt es dem Auftraggeber an Möglichkeiten, diese bei einer Schwarzgeldabrede gegenüber dem Auftragnehmer zu platzieren. Der Vertrag wird vielmehr als von vornherein nichtig behandelt. Beide Parteien schädigen sich selbst Jedoch teilt der BGH auch etwaigen Ansprüchen...
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