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Kündigung

Minderleistung muss nachgewiesen werden

Veröffentlicht am
M.Schuppich-Fotolia.com
Wie schlecht ist zu schlecht? Um Qualität und Quantität beurteilen zu können, müssen Vergleichsobjekte herangezogen werden. Im Fall der (vermeintlichen) Minderleistung eines Arbeitnehmers gilt es also, ihn an seinen Kollegen zu messen. Fällt der Unterschied erheblich aus, kann das ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein. Das Arbeitsgericht Siegburg hatte die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu beurteilen, der wegen schlechter Arbeitsleistungen entlassen worden war (Az.: 3 Ca 1305/17). Konkret hatte er in unangekündigten, anonymen Tests durch Dritte weit unterdurchschnittlich abgeschnitten. Zudem hatte er im Zusammenhang mit Aufträgen vorgeschriebene Arbeiten nicht ausgeführt. Drei Abmahnungen hatte er deswegen...
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