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Arbeiten nach Renteneintrittsalter

EuGH entscheidet über Befristung von Arbeitsverträgen

Veröffentlicht am
Erwin Wodicka
Zwei Fragen innerhalb eines Falls hatte der Europäische Gerichtshof auf Vorlage durch das Landesarbeitsgericht Bremen zu klären: Wie ist generell die arbeitsrechtliche Situation für Arbeitnehmer nach dem Renteneintrittsalter einzuordnen? Muss der Arbeitgeber einwilligen, wenn der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch weiterarbeiten möchte? Ist eine Befristung des Arbeitsverhältnisses möglich, wenn der Arbeitnehmer nach der Regelaltersgrenze einvernehmlich weiterbeschäftigt wird? Konkret stellt sich hier die Frage nach dem Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters nach § 41 SGB VI. Dass ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich über die Regelarbeitszeit hinaus verlängert wird, hat gute Gründe. Arbeitnehmer fühlen sich im Job und im Unternehmen...
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