Personalwirtschaft V

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Ein Arbeitsverhältnis begründet ein Schuldverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Beide Seiten haben bestimmte Rechte und Pflichten über die Laufzeit des Vertrags und es müssen bestimmte Regeln einhalten werden. Am praktikabelsten ist es, wenn bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird. So sind für beide Seiten die Rechte und Pflichten fixiert. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist aber nicht verpflichtend. Inhalte des Vertrags Im Arbeitsvertrag sollten die folgenden Punkte geregelt werden: Vertragspartner: Unternehmen, vertreten durch ..., Adresse; Arbeitnehmer mit Vor- und Zunamen und Adresse. Tätigkeit: Die Tätigkeit sollte nicht zu eng beschrieben werden, damit der...
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