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Lexikon

Das Statusfeststellungsverfahren

Veröffentlicht am
Unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse gegen Arbeitsentgelt eint die Tatsache, dass sie zur Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung führen. Bei jedem Beschäftigungsverhältnis muss also zunächst geklärt werden, ob eine unselbstständige oder selbstständige Beschäftigung vorliegt. Danach liegen zwei weitere Unterteilungen vor: Arbeitsvertrag mit voller Sozialversicherungspflicht oder selbstständige Arbeit mit Werk- oder Dienstleistungsvertrag. Bei Letzterer wiederum ist zu prüfen, ob es sich um „echte" Selbstständigkeit handelt oder ob ein Einpersonenunternehmen mit nur einem Hauptauftraggeber als Quasiarbeitnehmer tätig ist. Kriterien der Mitarbeiter müssen geprüft werden Auch auf...
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