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44-Euro-Grenze

Praktische Tipps zum Versicherungsschutz

Veröffentlicht am
GBM
Man möchte verzweifeln: Gefühlt wird jeder Versuch, Mitarbeitern Gutes zu tun, vom Finanzamt bestraft. Vor dem Bundesfinanzhof wurden nun zwei Fälle verhandelt, die der Laie als Erbsenzählerei bezeichnen würde, aus denen gewiefte Arbeitgeber jedoch eine steuerstrategische, rechtsverbindliche Handlungsanleitung herauslesen. Es ging um die Gewährung von Krankenversicherungsschutz, konkreter um die Arbeitgeberbeiträge hierfür. Die Frage an das höchste Finanzgericht lautete: Handelt es sich dabei um Bar- oder Sachlohn, also um Geld oder Sachzuwendung? Spätestens dieser Begriff lässt jeden aufhorchen, der jemals von der 44-Euro -Grenze gehört hat (siehe DEGA 10/2018, S. 76). Die Antwort des Gerichts wird in der Tat im Zusammenhang mit dem § 8...
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