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Auftragsausführung

Auftragnehmer muss nicht auf die Möglichkeit einer Leistungsoptimierung hinweisen

Veröffentlicht am
Manchmal gibt es Vorgespräche auf der Baustelle, auf die es wirklich ankommt. Und manchmal eben auch nicht. Manchmal wird nämlich in solchen Vorgesprächen das Leistungssoll festgelegt, oder besser: der Vertragszweck, der vom Werkunternehmer zu erreichen ist. Aber manchmal redet man auch nur miteinander. Zum Beispiel über Dinge, die schön oder möglich oder wünschenswert, aber gerade kein Vertragszweck sind. Beispiel: Der pensionierte Alfons Biomeck ist seit der Europawahl 2019 nicht nur geschätztes Mitglied im Ortsverband der Grünen, sondern er hat nun auch zu seiner Berufung als Hobbygärtner und Barfußgänger gefunden. Aus diesem Grund will er in seinem Garten nicht nur ab sofort Möhren, Sellerie und Radieschen zum Selbstverzehr anbauen....
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