Planungsverantwortung
Wer plant, trägt auch die Verantwortung
Im Gespräch mit Landschaftsgärtnern so wie in einigen Leserbriefen taucht in letzter Zeit vermehrt die Frage nach der „Planungsverantwortung" des Garten- und Landschaftsbauers auf. Meist stellt sich diese Frage, wenn der Landschaftsarchitekt als Planer fehlt. Trotzdem hilft es, das Thema mit verschiedenen Konstellationen zu betrachten.
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Planung durch den Landschaftsarchitekten Zum Verständnis ein kurzer Fall: Der Auftraggeber errichtet eine Ferienanlage und plant eine parkartige Gestaltung des Außengeländes. Unter anderem soll ein Schwimmteich mit Sonnendeck errichtet werden. Dabei legt der Auftraggeber großen Wert darauf, dass das Sonnendeck möglichst langlebig ist, damit es mindestens 30 Jahre genutzt werden kann. Die Planung übernimmt ein Architekturbüro. Der verantwortliche Landschaftsarchitekt entscheidet sich für eine Ausschreibung mit Douglasienholz und verlässt sich dabei auf die Herstellerangabe, dass alle zur Auswahl stehenden Holzarten für den Außenbereich geeignet seien. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass Douglasienholz zwar zum Einsatz im Terrassenbau...
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