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Warenverkauf neben Dienstleistung

Regeln zur Kassenführung werden verschärft

Veröffentlicht am
Umfragen haben ergeben, dass rund ein Viertel der Handwerksbetriebe neben ihrer Haupttätigkeit Waren verkaufen. Das können eher selten stattfindende Lagerverkäufe sein oder regelmäßiger Handel (bei Landschaftsgärtnern zum Beispiel mit Gehölzen, Gartenmöbeln oder Accessoires). Die Größe des Betriebs ist offenbar weniger relevant als gedacht. Dass dabei meist bar kassiert wird, um Aufwand zu vermeiden, liegt auf der Hand. Doch die an sich bereits geltenden Regeln zur Kassenführung werden sich ab 2020 weiter verschärfen. Kassennachschauen werden intensiviert „Stimmt" die Kasse nicht, ist das zunächst zwar keine Steuerhinterziehung, weil die Abgabepflicht für die Steuererklärung zum Tatzeitpunkt noch nicht besteht. Entscheidend für den...
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