Schaden muss nachgewiesen werden
Sind radikale Äußerungen in der Freizeit ein Kündigungsgrund?
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Rechtsradikale Äußerungen bei Facebook, verfassungswidrige Symbole auf der Kleidung, der erhobene rechte Arm im Youtube-Video – alles private Äußerungen, die den Arbeitgeber nichts angehen? Kommt darauf an. Auch außerhalb der Arbeitszeit kann das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Doch es gilt zu differenzieren, wie das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen belegt (Az.: 13 Sa 371/18). Verhandelt wurde der Streit um die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung beziehungsweise um die Weiterbeschäftigung eines Mannes, der sich auf Mallorca lautstark fremdenfeindlich verhalten hatte – und das in einem Maße, dass verschiedene Medien darüber berichtet hatten. Er...
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