Rechnung „umgeschrieben" – wer ist Vertragspartner?
Nicht selten kommt es vor, dass der Auftraggeber des Landschaftsgärtners diesen während oder nach der Leistungserbringung dazu auffordert, die Rechnung auf irgendjemanden anderes auszustellen. Häufig werden hierfür steuerliche Gründe vorgebracht. Meistens wird dieser Bitte auch ohne Weiteres Folge geleistet. Wenn es im Folgenden zu Streit über die Höhe der Rechnung kommt, ist dann der neue Rechnungsempfänger zum Zahlungsausgleich verpflichtet oder muss sich der Landschaftsgärtner bei fehlender Zahlung an seinen „alten" Auftraggeber halten? Darf der Rechnungsempfänger Ansprüche wegen (angeblicher) Mängel geltend machen oder nicht?
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