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Unterschiedliche Abwesenheiten und Ansprüche

Urlaubsanspruch durch Urlaub?

Urlaubsansprüche, deren Verfall und Übertragbarkeit in Folgejahre sowie die Frage, ob Urlaub vererbbar ist, hat die Gerichte die letzten Jahre beschäftigt. Dabei wurden mittlerweile EU-weit Grundlagen geschaffen, die allmählich in die gängige nationale Rechtsprechung mündeten. Ein Thema dürfte das letzte der zu klärenden gewesen sein: Erlangen Arbeitnehmer Urlaubstage auch dann, wenn sie gar nicht arbeiten?

Veröffentlicht am
Colourbox.de
Drei Urteile des Bundesarbeitsgerichts und eines des Europäischen Gerichtshofs sind richtungsweisend: Die Tatsache, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, sorgt nicht automatisch dafür, dass auch Urlaubsanspruch entsteht. Die Zeit eines unbezahlten Sonderurlaubs, die Elternzeit sowie die Ruhephase innerhalb der Altersteilzeit sind nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz. Bei Letzteren summieren sich die jeden Monat aus dem Jahresurlaub durch zwölf zu dividierenden Urlaubstage auch während der Abwesenheit. Das BAG hat damit seine eigene Rechtsauffassung aus 2014 geändert. Damals hieß es noch: „Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist nach dem Bundesurlaubsgesetz allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses...
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