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Steuerliche Anerkennung

Berechnungen stellen Handwerkerleistungen dar

Veröffentlicht am
Kzenon/Shutterstock.com
Eine Handwerkerleistung, das muss offenbar immer wieder gerichtlich festgestellt werden, besteht nicht nur aus dem, was von Hand geleistet wird. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte einen Fall auf dem Tisch, in dem es um Aufwendungen für statische Berechnungen ging. Diese wollte das Finanzamt nicht steuerlich anerkennen, da es sich eben nicht um Handwerk im Sinne des § 35a Abs. 2 EStG handle. Das Gericht wies diese Auffassung zurück und urteilte, dass die Statik zur Durchführung einer entsprechend auszuführenden Handwerkerleistungen durchaus relevant sei und eine unselbstständige Nebenleistung darstelle. Es habe ein unmittelbar sachlicher Zusammenhang bestanden. Ob diese Berechnungen vom Handwerker selbst oder von einem anderen...
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