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Direktversicherung

Auszahlung ist voll zu versteuern

Eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung voll versteuern zu müssen, ist laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster verfassungsgemäß. Das beklagte Finanzamt hatte die Auszahlung als Einnahmen gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG interpretiert und entsprechend die Einkommensteuer festgesetzt.
Veröffentlicht am
Gina Bronner-Martin
Gina Bronner-Martin privat
Die Klägerin hingegen vertrat die Auffassung, dass die Besteuerung verfassungswidrig sei. Ihrer Ansicht nach lag eine Ungleichbehandlung vor, denn die Steuerbelastung wäre geringer gewesen, wenn sie sich statt der Einmalzahlung eine monatliche Rente hätte auszahlen lassen. Zudem würden die auf die Auszahlung entfallenden Krankenversicherungsbeiträge nicht in einer Summe anfallen, sondern würden auf zehn Jahre verteilt. Nach Abzug der Steuern und Krankenversicherungsbeiträge verblieben der Klägerin von 23.000 € lediglich rund 12.700 €. Daher sah sie auch die sogenannte Eigentumsgarantie verletzt. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht (Az.: 15 K 1271/16 E).
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