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Warnschutzbekleidung

Immer gern gesehen werden

Bei Arbeiten im öffentlichen Raum reicht die normale Arbeitsschutzbekleidung nicht aus. Gerade beim Arbeiten an Straßen ist das Gesehenwerden lebensrettend. Dafür gibt es klar definierte Vorgaben (§4 des Arbeitsschutzgesetzes). Außerdem greift die Straßenverkehrsordnung, die die Rechte der Personen regelt, die sich außerhalb von Gehwegen und Absperrungen bewegen müssen.
Veröffentlicht am
Warnbekleidung – motion von engelbert strauss
Warnbekleidung – motion von engelbert straussengelbert strauss GmbH & Co. KG
Die Straßenverkehrsordnung sieht Warnkleidung vor, die der DIN EN ISO 20471 entsprechen muss. Als Mindestforderung ist die Schutzklasse 2 gefordert. Ist die zulässige Geschwindigkeit im Arbeitsstellenbereich größer als 60 km/h und das Baustellenpersonal nimmt passiv am Straßenverkehr teil (etwa beim Baumschnitt), ist die Klasse 3 Vorschrift. Bei derartigen Tätigkeiten ist immer davon auszugehen, dass die Beschäftigten nicht immer das Verkehrsgeschehen im Blick haben. Grundsätzlich wird fluoreszierendes Orange vorgeschrieben. Dabei müssen Verschmutzungen immer berücksichtigt werden. Aber wie muss die Bekleidung ausgestattet sein, damit sie den Anforderungen entspricht? Die Klasse 1 fordert 0,14 m² fluoreszierendes Grundmaterial und...
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