Befreiung praktisch unmöglich
Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, sind gemäß § 5b EStG verpflichtet, ihre Gewinnermittlung auf elektronischem Wege an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Kurz, jedes Unternehmen und jeder Selbstständige ist verpflichtet, eine E-Bilanz zu erstellen und einzureichen. Das machte der Bundesfinanzhof erneut in einer Entscheidung deutlich (Az.: XI R 29/20).
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