Die Grundstücksgrenze ist (nicht immer) Tabu
Kein Grundstückseigentümer muss Grenzverletzungen dulden, seien es Verschiebungen oder Überbauungen bzw. baulicher Überhang. Doch dieser Grundsatz wird in der Praxis gar nicht selten „verschoben“ – was nicht unbedingt absichtlich geschehen muss, doch durchaus auch in Kauf genommen wird. Im Einzelfall muss von den Gerichten beurteilt und entschieden werden, ob ein Abriss oder Rückbau gefordert werden kann. Abgewogen wird dabei das Recht des Eigentümers und das desjenigen, der dieses Recht verletzt. Doch wie kann einem Schädiger ein Anspruch zugesprochen werden?
- Veröffentlicht am
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo