Freistellung zur Stellensuche
Haben Arbeitnehmer (AN) nach der Kündigung einen Anspruch auf eine Freistellung, um sich eine neue Stelle zu suchen, Bewerbungsgespräche wahrzunehmen oder sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden? Über diese Frage gibt es regelmäßig Streit in den Betrieben. Arbeitgeber (AG) halten sich für nicht zuständig und fordern Mitarbeiter auf, Urlaub zu nehmen oder Überstunden zu nutzen. AN wiederum – vor allem, wenn ihnen gekündigt wurde – argumentieren, dass ihnen die Chance eingeräumt werden müsse, sich nahtlos einen Job suchen zu können.
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