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Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen

Neue Anforderungen bei bewährten Grundsätzen

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten seit 2020. Vieles davon ist seit Jahrzehnten gültig, einiges ist der Digitalisierung geschuldet, die die Arbeit von Unternehmen und Behörden erleichtern soll. Wir fassen das Wichtigste zusammen.
Veröffentlicht am
shutterstock.com/patpitchaya
Die Grundsätze der Buchführung sind jedem bekannt, der sich im Rahmen einer kaufmännischen Aus- oder Weiterbildung oder auch mittels Learning by doing mit der Erstellung und Verbuchung von Belegen beschäftigt hat. „Keine Buchung ohne Beleg“ ist als Merksatz so alt wie die Buchhaltung selbst und galt schon, als man Rechnungen und Zahlungen in die Spalten sogenannter Amerikanischer Journale eingetragen, aufaddiert und zuletzt für den Abschluss gegenübergestellt hat. „Soll an Haben“ gehört ebenso in diese Zeit wie die Tatsache, dass immer zwei Schritte erfolgen müssen, um eine korrekte Buchung abzuschließen. Die doppelte Buchführung hat daher ihren Namen. Neu hinzu kamen immer wieder Regelungen, die wichtig wurden, weil Buchführung zunehmend...
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