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Kündigung und Krankschreibung gleichzeitig

Arbeitsunfähigkeit kann angezweifelt werden

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist ein von einem Arzt ausgestelltes Dokument, das Beweischarakter hat. Sie anzuzweifeln ist nicht einfach beziehungsweise erfordert einigen Aufwand durch den Arbeitgeber. Dieser Aufwand ist im Einzelfall gerechtfertigt, denn nicht nur die eingeplante Arbeitsleistung des Mitarbeiters fehlt während dessen Abwesenheit, die Lohnfortzahlung verursacht zusätzlich Kosten. Ist klar, dass der Arbeitnehmer blau macht, kommen schlechte Stimmung unter der Belegschaft sowie der negative Vorbildcharakter dazu.

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Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.orgGina Bronner-Martin
Nach Kündigung krankgemeldet Ist der Fall so klar wie der einer kaufmännischen Angestellten, die am 8. Februar 2019 zum 22. Februar 2019 kündigte und umgehend ihrem Arbeitgeber eine auf den 8. Februar 2019 datierte, bis 22. Februar 2019 reichende, als Erstbescheinigung gekennzeichnete AU vorlegte, ist der Weg zum Arbeitsgericht nicht weit. Das Unternehmen hatte die Entgeltfortzahlung mit dem Argument verweigert, dass der Beweiswert der AU allein schon vor dem Hintergrund erschüttert gewesen sei, weil diese genau die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdecke. Die Arbeitnehmerin argumentierte, sie sei kurz vor einem Burnout gestanden und ordnungsgemäß krankgeschrieben worden. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht hatten gegen...
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