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Arbeitszeugnis

Schulzeugnis-Form ist unzulässig

Arbeitszeugnisse sind häufiger Streitgegenstand. Meist geht es um die generelle Pflicht zur Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses und um detaillierte Formulierungen (die bekanntlich „wohlwollend“ sein müssen). Dass ein Arbeitgeber einem scheidenden Mitarbeiter eine Beurteilung in Form eines Schulzeugnisses ausstellt, dürfte hingegen selten sein.

Veröffentlicht am
 Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org privat
LAG-Urteil vom BAG kassiert Die tabellarische, stichwortartige Übersicht über seine Leistung und sein Verhalten, vor allem aber die Schulnoten als Beurteilungsmaßstab, empfand der Kläger als indiskutabel: Er klagte auf Ausstellung eines Zeugnisses in der üblichen Fließtextform. Darüber hinaus, so seine Einschätzung, seien die Beurteilungen nicht korrekt. Er habe stets gute Leistungen erbracht und sich gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden stets einwandfrei verhalten. Das wollte er in seinem Zeugnis auch so formuliert bekommen. Das Arbeitsgericht hatte der Klage zunächst teilweise stattgegeben und dem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis im Fließtext auferlegt. Es folgte die Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm. Das LAG erachtete...
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