Mängelbeseitigung
Vorsicht vor vorschnellen Aussagen!
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Natürlich pflegt man als GaLaBau-Unternehmen oft ein recht enges Verhältnis zu seiner Kundschaft. Selbst dann, wenn es sich hierbei um öffentliche Auftraggeber handelt, ist der Umgangston doch ein anderer als beispielsweise im Hochbau. Grundsätzlich ist die freundschaftlich verbindliche Art etwas, was den Landschaftsgärtner auszeichnet und was durchaus positiv zu bewerten ist. Allerdings sollte man vorsichtig sein, was man in solchen Situationen äußert. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass eine lediglich freundlich gemeinte Äußerung am Ende zu Problemen führt. Dies zeigt beispielsweise das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 11. August 2021 (Az 4 U 130/20), welches durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 2022...
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