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Vertragsrecht

Argument „höhere Gewalt“ scheitert meist

Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das selbst mit größtmöglicher Sorgfalt nicht vorherzusehen und zu beeinflussen ist. Im Vertragsrecht sind an das Argument „höhere Gewalt“ strenge Kriterien gebunden. Dies ist die Fortsetzung des ersten Teils zum Thema aus DEGA 10 (Webcode dega6999 ).
Veröffentlicht am
Da sich damit in der Regel Juristen beschäftigen und dies ein meist langwieriger und teurer Prozess ist, ist es von großer Bedeutung, vorab entsprechende Vereinbarungen im Vertragswerk oder in den AGB aufzunehmen. Solange sich individuell geschlossene Verträge innerhalb des Erlaubten bewegen, ist nahezu jede Vereinbarung zwischen den Parteien denkbar. So kann beispielsweise die Haftung für Lieferverzug von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen werden; eine Haftungsfreistellung ist somit rein vertraglich bereits festgeschrieben und unanfechtbar. Die im deutschen Recht verankerte Vertragsfreiheit bedeutet in der juristischen Praxis, dass erst der Vertrag und die AGB auf Inhalt und Rechtswirksamkeit zu prüfen sind, bevor nach einem...
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