Urteil des EuGH
Wann verjähren Urlaubsansprüche?
Dass der Jahresurlaub zum Ende März des Folgejahres verfällt, ist weitgehend bekannt. Bislang konnte der Arbeitgeber die Frist stillschweigend oder schriftlich verlängern oder die nicht genommenen Urlaubstage finanziell abgelten. In jedem Fall aber verjährt gesetzlicher Urlaubsanspruch nach drei Jahren, was Arbeitgeber durchaus für sich zu nutzen wussten.
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Doch dieser Verjährung hat der Europäische Gerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben. Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeitenden gegebenenfalls mehrfach darauf hinzuweisen, dass sie ihre Resturlaubstage nehmen müssen, wollen sie ein Verfallen beziehungsweise Verjähren vermeiden. Mehr noch, er hat aktiv darauf hinzuwirken, dass Urlaub angetreten wird, denn dieser dient der Erholung; eine Abgeltung war auch bisher nur in Ausnahmefällen gestattet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, bleibt der Anspruch bestehen (EuGH, Az.: C-120/21; C-518/20; C-727/20).
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