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Wäsche-Leasing

Am Ende doch ganz schön teuer?!

Im Garten- und Landschaftsbau gehört es mittlerweile zum guten Ton, dass die Mitarbeiter auf der Baustelle in einheitlicher, funktioneller Kleidung im Corporate Design des Unternehmens und gut sichtbarem Firmen-Logo auftreten. Eine entsprechende Ausstattung kostet aber einiges, weshalb viele Unternehmen die Kleidungsstücke durch externe Anbieter bereitstellen, häufig auch pflegen oder waschen und bei Bedarf austauschen lassen. Hierfür zahlen sie monatliche Raten, die sich nach der Anzahl der Kleidungsstücke berechnen.

Veröffentlicht am
Rechtlich ähneln die zugrunde liegenden Verträge der Miete. Wegen der zusätzlichen Dienstleistungen, welche die Anbieter erbringen, werden die Vereinbarungen auch als „Mietservice-Vertrag“ bezeichnet. Aufgrund der üblicherweise vorgesehenen Regelungen dazu, dass bei Beendigung des Vertrages die gebrauchte Bekleidung beim Landschaftsgärtner (Mieter) verbleiben soll und er hierfür noch etwas an den „Vermieter“ zahlen muss, ordnen Juristen solche Verträge regelmäßig als „Wäsche-Leasing“ ein. Überraschung am Ende der Laufzeit Diese – gerne im Kleingedruckten versteckten – speziellen Vertragsklauseln können dann aber dazu führen, dass der Mieter der Wäsche ziemlich blöd aus der selbigen guckt, wenn er merkt,...
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