Mängelbeseitigung
Was lange währt, wird endlich (nicht so) gut
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André Bußmann Natürlich beseitigt man Mängel als Unternehmer nicht wirklich gerne. Allerdings wird man auch nur selten davon befreit, schließlich möchte der Besteller am Ende des Tages ein ordentliches Werk erhalten und sich nicht mit Mängeln zufriedengeben. Stellen wir uns also vor, ein Auftragnehmer stellt eine neue Terrasse her, unterschreitet aber das nach den anerkannten Regeln der Technik notwendige Mindestgefälle deutlich. Der Kunde sieht Risiken wegen eines verlangsamten Wasserabflusses und einem erhöhten Risiko für eine Eisbildung im Winter und sorgt sich zudem um Wassereintritte über den bodengleichen Übergang an der Terrassentür, der noch nicht einmal eine Rinne vorgesetzt ist. Der Unternehmer meint, dass auch in hundert kalten...