Arbeit und Personal
Diebstahl ist ein „wichtiger Kündigungsgrund“
- Veröffentlicht am
Ergeben sich bei einer Personalkontrolle Anhaltspunkte für eine Straftat, kann der Arbeitgeber auch dann eine fristlose Kündigung wirksam aussprechen, wenn dabei die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzt wurden. Der Fall: In einem Drogeriemarkt wurden Kontrollen durchgeführt. Dabei wurde in der Jackentasche einer Verkäuferin ein Lippenstift aus dem Sortiment gefunden, dessen Bezahlung nicht nachgewiesen werden konnte. Der Arbeitgeber sprach die fristlose Kündigung aus. Die Arbeitnehmerin stützte ihre Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht darauf, dass die Kontrollen nicht im Einklang mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zu Personalkontrollen gestanden hätten. Aus diesem Grund seien sie nicht zulässig gewesen. Damit, so...
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