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Pflanzenschutzmittel

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Für den Einsatz im Hobbybereich zwingend: der Aufdruck „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“
Für den Einsatz im Hobbybereich zwingend: der Aufdruck „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“
Pflanzenschutz Seit 1986 verlangt der Gesetzgeber den Nachweis der Sachkunde beim Anwender oder Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln. Da diese Sachkunde vergleichbar einer Führerscheinprüfung – zumindest bisher – nicht regelmäßig neu bestanden werden muss, geraten deren Inhalte und Ziele im Alltag rasch in Vergessenheit. Eine regelmäßige Auffrischung ist deshalb zu empfehlen. Die Grundlage für die nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz geforderte Sachkunde ist die „Sachkundeverordnung“ in der letzten Fassung vom Mai 2001. Sie unterscheidet zwischen einer Sachkunde für die Anwendung und für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln. Die Prüfung umfasst je einen schriftlichen und mündlichen Teil sowie bei der Sachkunde zur Anwendung...
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