Bei Winter- und Straßendienst in öffentlichem Auftrag GaLaBau von Maut befreit
Fahrzeuge von GaLaBau-Betrieben, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst – einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst – genutzt werden, sind von der Mautpflicht befreit (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Bundesfernstraßenmautgesetz).





