
Thüringen wird Entsiegelungsfonds einrichten
Das Projekt „Böden entsiegeln, Flächenverbrauch reduzieren“ ist Teil des 100-Tage-Programms der neuen Thüringer Landesregierung. Das Umweltministerium hat sich mit der Thüringer Landgesellschaft (ThLG) auf Eckpunkte eines Entsiegelungsfonds geeinigt.
von MfUENF/Redaktion erschienen am 03.04.2025Dafür stellt die Landesregierung 10?Mio.?€ zur Verfügung, die aus einem vom Land gewonnenen Rechtsstreit um das alte Teerverarbeitungswerk Rositz-Schellditz stammen. Die Mittel sollen nach Vertragsabschluss mit der ThLG in den kommenden Monaten durch diese Gesellschaft treuhänderisch verwaltet und für Entsiegelung eingesetzt werden.
Umweltminister Tilo Kummer: „Wir streben damit einen wesentlichen Beitrag in Richtung Netto-Null-Versiegelung an. Denn natürlich brauchen wir Infrastrukturausbau, Wohnungsbau oder Gewerbeentwicklung – gleichzeitig entsiegeln wir teils schon lange ungenutzte Flächen und geben diese der Natur zurück oder erhalten landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Die ThLG verfügt hierfür sowohl über das fachliche Know-How für eine erfolgreiche Flächenakquise mit Erfahrungen bei der Planung und Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen als auch über Möglichkeiten zum Aufbau von Flächenpools nach Naturschutzrecht.“
ThLG-Geschäftsführerin Kathrin Weiß: „Mit dem Pilotprojekt werden Entsiegelungsprojekte mit einer Anschubfinanzierung in Gang gesetzt, die eine proaktive Entsiegelung von Böden vorantreibt. Der Pilotcharakter des Projektes ist ein hervorragender Schritt, um dabei abrechenbare Erfahrungen und Ergebnisse zu sammeln. … Sobald unter anderem die haushaltsrechtlichen Grundlagen geschaffen sind, kann im Jahr 2025 mit der Auswahl der Flächen, der Planung und Umsetzung des Pilotprojektes begonnen werden.“
Grundsätzlich wird der Entsiegelungsfonds diesen Weg ermöglichen:
- Die ThLG startet einen Auswahlprozess in ganz Thüringen für geeignete Flächen für eine Entsiegelung.
- Die ThLG lässt durch Fachfirmen die ausgewählten Flächen entsiegeln.
- Ein Unternehmen mit Versiegelungsabsichten (zum Beispiel neue Produktionshalle) kann sich an die ThLG wenden.
- Da erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, zum Beispiel durch Baumaßnahmen von Unternehmen kompensiert werden müssen, kann die ThLG bereits entsiegelte Flächen als Kompensation anbieten und das Geld der Vorleistung zurückerhalten.
Der Vorteil: Unternehmen müssen für die Entsiegelungsmaßnahmen nicht selber aktiv werden.
Der Fonds der ThLG ist mit den Zahlungen von Vorhabenträgern „revolvierend“ (füllt sich also wieder auf). Ein Eigenanteil der Eigentümer für die Entsiegelung wird im Pilotprojekt geprüft, um die Maßnahmenkosten möglichst gering zu halten. Entsiegelungsmaßnahmen sollen möglichst thüringenweit räumlich verteilt sein, um diese in jeder Region anbieten zu können.
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