
Nutzung des Lkw-Mautsystems künftig per App möglich
Die Nutzung des Lkw-Mautsystems soll künftig auch über eine App auf einem Mobilgerät möglich sein und nicht mehr, wie bislang, den Einbau einer „On-Board-Unit“ in das Fahrzeug erfordern.
von /Dt. Bundestag/Redaktion Quelle Bundestag erschienen am 02.10.2025Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit ihrem „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (21/1861) durch die Einführung eines teilautomatisierten Verfahrens. In Bezug auf die neue Einbuchungsmöglichkeit mittels Applikation auf dem nutzereigenen Mobilgerät werde die Rechtsgrundlage geschaffen für die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Übermittlung von Daten durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und den Betreiber im Rahmen der Kontrolle, heißt es in dem Entwurf. Ferner werde eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Liste der gesperrten Fahrzeuggeräte an das BALM durch den nationalen Betreiber geschaffen.
Sichergestellt werden soll durch die Novellierung zudem, dass die Einstufung für Fahrzeuge in den Emissionsklassen 2 und 3 ab ihrer Erstzulassung alle sechs Jahre überprüft wird und gegebenenfalls eine Reklassifizierung erfolgt. Das Bundesfernstraßenmautgesetz soll damit zum 1. Januar 2026 an die europarechtliche Anforderung angepasst werden.
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