
Boden des Jahres 2026 und neue EU-Richtlinie
Zum Welttag des Bodens am 5. Dezember 2025 wird der „Boden des Jahres 2026“ vorgestellt: der Archivboden. Zudem tritt am 16. Dezember die EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz inkraft.
von BUND/Redaktion Quelle BUND, UBA erschienen am 05.12.2025
Der Welttag des Bodens und die Wahl zum Boden des Jahres erinnern daran, dass gesunde Böden nicht nur Biodiversitäts-Hot-Spots und Grundlage für Ernährung, Klima- und Wasserschutz sind – sie sind lebendige Archive der Natur- und Kulturgeschichte. In Böden finden sich teilweise jahrhunderte- bis jahrtausendealte Spuren vergangener Landschaften, menschlicher Nutzung und Klimaveränderungen. Doch diese Archive sind bedroht: durch Flächenversiegelung, zu intensive Land- und Forstwirtschaft und fehlende Berücksichtigung bei Planungsverfahren. Ihre Zerstörung ist irreversibel.
Mit der neuen EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz – kurz Bodenüberwachungsgesetz –, die am 16. Dezember in Kraft tritt, wird nun erstmals ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen, um den Zustand der Böden systematisch zu erfassen. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, den Zustand ihrer Böden anhand einheitlicher Methoden zu überwachen: Physikalische, chemische und biologische Daten werden erhoben, Probenahmestellen definiert und regelmäßige Bewertungen durchgeführt. Ziel ist es, bis 2050 europaweit eine gute Bodengesundheit zu erreichen.
Um an dieses Ziel zu kommen, kann das Bodenüberwachungsgesetz allerdings nur ein erster Schritt sein, meint der BUND. Er fordert diverse konkrete Maßnahmen, zum Beispiel ein Konzept zur Bodenwiederherstellung und verbindliche Reduktionsziele für Bodendegradation.
Das Kuratorium Boden des Jahres ist ein Gremium der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft, des Bundesverbandes Boden sowie des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling.









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