
Neue Kennzeichnungspflichten für Ladungssicherungssysteme
Besitzer von Transportfahrzeugen aufgepasst: Seit dem 1. Februar 2026 gelten die Novellierungen der VDI 2700-Richtlinie zur Ladungssicherung. Diese sehen unter anderem zusätzliche Kennzeichnungspflichten für Ladungssicherungssysteme vor.
von Redaktion Quelle Elting erschienen am 06.02.2026Die überarbeitete Fassung der VDI 2700 Blatt 3.2 regelt erweiterte Kennzeichnungspflichten für Ladungssicherungsmittel wie Zurrgurte und Rungensysteme mit dem Ziel einer besseren Nachvollziehbarkeit und Belastungsbewertung. Insgesamt verdeutlichen die Neuerungen den Trend hin zu präziseren und strengeren technischen Anforderungen.
Besitzer alter Transportfahrzeuge sind dementsprechend verpflichtet, die neuen VDI 2700-Vorgaben zu erfüllen und ihre Ladungssicherungssysteme regelkonform zu kennzeichnen. Einen Bestandsschutz für ältere Fahrzeuge oder eine Übergangsfrist existieren nicht. Eine Etikettierung reicht aus Sicht von Guido Elting, Chef eines Herstellers, hier nicht aus, da die neue VDI 2700-Richtlinie eine vollständige Rückverfolgbarkeit, also eine eindeutige Chargenverfolgung bis hin zum eingesetzten Vormaterial der Ladungssicherungssysteme, verlangt. Inwieweit dies kontrolliert und verfolgt wird, ist unklar. Informationen zum Thema Ladungssicherung, VDI-Richtlinie und Schulung bietet der Verein Deutscher Ingenieure (VDI).













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