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Schnittkanten

Mit ein paar Handgriffen alles versauen

Pflaster- und Plattenbeläge können noch so sorgfältig verlegt worden sein. Wenn die Schnittkanten nicht sauber ausgeführt sind, ist das für viele Kunden ein Grund zur Reklamation. Christine Andres sagt, worauf es ankommt.

Veröffentlicht am
Christine Andres, Dettingen
Meistens sind es nur optische Mängel, die von Privatkunden reklamiert werden; also Schnittkanten, die offensichtlich krumm, ausgefranst oder ungenau hergestellt sind. Dass bei Schnittkanten aber auch technische Mängel vorliegen können, die für die Dauerhaftigkeit einer Belagsfläche ausschlaggebend sein können, wissen viele nicht. Schaut man sich so manch frisch verlegte Fläche an, drängt sich manchmal sogar der Eindruck auf, dass dies selbst einigen Landschaftsgärtnern nicht wirklich bewusst ist. Denn mit regelmäßiger Häufigkeit trifft man auf unsachgemäße Schnittkanten. Dabei ist in der ATV DIN 18318 recht eindeutig nachzulesen, wie diese auszuführen sind: „Bei Anschlüssen dürfen zugearbeitete Pflastersteine oder Platten nicht verwendet...
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