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Arbeit und Personal

Belästigung: Kündigung auch ohne Abmahnung rechtens

Veröffentlicht am
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann je nach Umfang und Intensität eine ordentliche oder fristlose Kündigung rechtfertigen, ohne dass vorher eine Abmahnung ausgesprochen werden muss. Das gilt nicht nur für Tätlichkeiten, sondern auch bei verbalen Attacken. Die Richter des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein machten deutlich, dass die gesellschaftlich gebotene Wertschätzung des anderen Geschlechts Arbeitnehmern bekannt sein sollte und respektiert werden muss. Ein zweifelsfrei sexuell motiviertes Auftreten gegenüber Kolleginnen sei als Belästigung zu werten, die allerdings erst nach Abwägung des bisherigen Verhaltens und der Betriebszugehörigkeit des Beschuldigten zu entsprechenden Konsequenzen führen darf. Kam es bis zu der...
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