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Lexikon

Veröffentlicht am
Die Ansparabschreibung wurde im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt und dieser zu Jahresbeginn 2009 mit dem Konjunkturpaket I noch einmal ausgeweitet. § 7g EStG, der hierfür einschlägig ist, lässt allerdings viele Detailfragen unbeantwortet. Das Bundesfinanzministerium hat nun mit einem Schreiben versucht, für Klärung der strittigen Fragen zu sorgen. Das BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009 trägt das Aktenzeichen IV C 6 – S 2139 – b/07/10002. Die wichtigsten Punkte daraus: Genutzt werden kann der Abzugsbetrag von Unternehmen mit Betriebsvermögen bis 335 000 € und Einnahmen-Überschussrechner bis 200 000 € Gewinn. Bedingung ist allerdings, dass die Einzelunternehmen, Personengesellschaften und...
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