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Arbeit und Personal

Berechnung der Betriebsrenten

Veröffentlicht am
Ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 8 Sa 188/08) liefert klare Bewertungs- und Berechnungsregelungen für die immer beliebter werdende betriebliche Altersversorgung. So umfasst der Begriff des „Bruttomonatsgehalts“ oder „-entgelts“ nur reine Geldleistungen. Zulagen können nur in monetärer Form einberechnet werden, Sachleistungen und geldwerte Vorteile sind ausgeschlossen. Im verhandelten Fall hatte ein ehemaliger Mitarbeiter gegen die Berechnungsgrundlage geklagt. Er meinte, dass der ihm auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellte Dienstwagen, den er mit monatlich 350 € als geldwerten Vorteil versteuerte, mit in die Versorgungsberechnung einzufließen habe. Damit hätte eine um 60 € höhere Betriebsrente ausbezahlt...
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