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Steuern

Kurzarbeit hat steuerliche Folgen

Veröffentlicht am
Sie galt als Retter in der Not und wurde ausgiebig genutzt: die Kurzarbeit. Bei der nächsten Steuererklärung dürfte der Ärger jedoch groß sein, denn vielen der aktuell rund 1,4 Mio. Kurzarbeitern droht eine kräftige Nachzahlung. Wird ein Teil der Kosten für das Krisenmanagement auf die Arbeitnehmer abgewälzt? Die Minister schütteln die Köpfe und verweisen auf das deutsche Steuerrecht. Dieses zeige leider keine Möglichkeit auf, das an sich steuerfreie Kurzarbeitergeld auch wirklich einkommensneutral zu behandeln. Fällt Arbeitszeit aus und der Arbeitgeber hat Kurzarbeit angemeldet, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bei Kinderlosen 60 %, bei Eltern 67 % des entgangenen Nettoentgelts – steuerfrei. Nicht berücksichtigt ist allerdings,...
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