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Unfälle auf dem Arbeitsweg

Wer muss zahlen?

Veröffentlicht am
Immer wieder muss gerichtlich geklärt werden, ob Arbeitswegunfälle vorliegen und die gesetzliche Unfallversicherung für Schäden und Folgen aufkommen muss. Als Regel kann gelten: Bereits kleine Änderungen der Route können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Nur Zyniker dürften einem Arbeitnehmer „Glück im Unglück“ bescheinigen, der auf dem Weg zur Arbeit eine Reifenpanne hatte. Als er den Wagenheber ansetzte, rutschte dieser weg und verletzte den Mann am Kopf. Die Richter des Bundessozialgerichts verurteilten die Unfallversicherung zur Zahlung, denn der Geschädigte hatte weder die Fahrt freiwillig unterbrochen, noch hatte er den üblichen Arbeitsweg verlassen, als er auf dem Seitenstreifen ausgerollt war (BSG, Az.: B 2...
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