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Lexikon

Solidaritätszuschlag

Veröffentlicht am
Der Solidaritätszuschlag ist ein nicht zweckgebundener Zuschlag zur Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer und steht dem Bund zu. Bemessung und Erhebung werden durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt. Als Gründe für seine Einführung wurden die Kosten der deutschen Einheit, die des Golfkrieges (Operation Desert Storm) sowie notwendige Unterstützungen der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder. Eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag zum 1. Juli 1991 und zunächst bis 30. Juni 1992 erhoben; er betrug 7,5 % der zugrunde liegenden Steuer. Nachdem der Solidaritätszuschlag zwei Jahre ausgesetzt wurde, hatte ihn die damalige Bundesregierung 1995 mit gleichem Prozentsatz wieder eingeführt, ab 1998 wurde er auf 5,5 %...
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