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Kündigung nach cholerischem Anfall

Drohung ist mit Tätlichkeit vergleichbar

Veröffentlicht am
Wutanfälle haben im Leben eines Arbeitnehmers nichts zu suchen und führen im Zweifel zur fristlosen Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gab mit dieser Begründung einem Arbeitgeber recht, der einen cholerischen Mitarbeiter entlassen hatte. Der Fall: Ein LKW-Fahrer hatte einen Schaden verursacht und nicht gemeldet. Der Kollege des Unfallverursachers „steckte” den Vorfall dem Chef und wurde daraufhin von seinem Kollegen zunächst verbal beschimpft. Im Verlauf der Diskussion redete der sich in Rage und fuchtelte dabei mit den Armen derart ungestüm, dass er dabei dem Angegriffenen Mütze und Brille vom Kopf fegte. „Massive Störung des Betriebsfriedens” stand als Begründung in der folgenden fristlosen...
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