Straßenverkehr
Radeln ist auch Trinkern erlaubt
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Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss die Fahrerlaubnis abgeben. Aber was passiert, wenn man betrunken Rad fährt? Die Behörden in Rheinland-Pfalz hatten einem 62-Jährigen das Fahren untersagt, nachdem er mit 2,33 Promille in die Pedale getreten und sich zudem einem angeordneten medizinisch-psychologischen Test (MPU) verweigerte hatte. Das Oberverwaltungsgericht hob diesen Verwaltungsakt nun auf und begründete seine Entscheidung mit der Unverhältnismäßigkeit des Fahrverbots. Der Mann war erstmals auffällig. Zudem, so die Richter, gehöre Radeln zum „Kernbereich der grundrechtlich gewährten Handlungsfreiheit“ – und sei ungefährlicher als Autofahren (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 10 B 10930/09).
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